Nachstehend unsere Konditionen:
Mietpreise für 4 Personen
Winter | 15.12. – 15.03. | CHF 145.- pro Tag |
Frühling | 16.03. – 30.06. | CHF 100.- pro Tag |
Sommer | 01.07. – 31.08. | CHF 110.- pro Tag |
Herbst | 01.09. – 31.10. | CHF 120.- pro Tag |
Vorweihnacht | 01.11. – 14.12. | CHF 90.- pro Tag |
Bei einer Belegung bis 6 Personen erhöht sich der Grundpreis um 35 %. Bei einer Belegung bis 8 Personen erhöht sich der Grundpreis um 70 %.
Im Preis enthalten sind:
- Geschirr- und Frottetücher
- Bettwäsche exkl. Reinigung
- Heizung
- Wasser/Strom
Das Ferienhaus wird jeweils wochenweise von Samstag bis Samstag vermietet (Anreise ab 14.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr). Individuelle An-/ oder Abreisetage oder kürzere Belegungszeiten können auf Anfrage vereinbart werden.
Säuglinge und Kinder
Säuglinge und Kinder bis zum vollendeten 5. Altersjahr sind kostenlos.
Frühbucher und treue Gäste
Bei einer Buchung sechs Monate vor Ferienbeginn oder wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens eine Woche Gast im Chasa Mazzina waren, erhalten Sie einen Rabatt von je 5 % (kumulierbar).
Bettwäsche
Für die Reinigung der Bettwäsche wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 5.– pro Garnitur verrechnet.
Taxen
Der Gemeinde Sent müssen Kur- und Kantonstaxe sowie Kehrichtgebühren entrichtet werden, diese müssen durch den Gast separat bezahlt werden:
Hausreinigung
Die Hausreinigung wird durch eine ansässige Reinigungskraft für Sie durchgeführt. Die Kosten bei vier Personen betragen CHF 100.-
Offertstellung
Wünschen Sie weitere detaillierte Auskünfte oder eine verbindliche Offerte mit Vertragsbedingungen, bitten wir Sie, uns telefonisch oder per Email zu kontaktieren.
Vertragsbestimmungen
Gültigkeit
Der Vertrag erlangt seine Gültigkeit, wenn das unterzeichnete Vertragsdoppel im Besitze des Vermieters ist und die vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.
Vertragserfüllung
Der Mieter ist verpflichtet, den vollen Mietpreis samt den Nebenkosten zu bezahlen, auch dann, wenn er das Mietobjekt nicht oder nur teilweise nutzte. Indessen hat er die Möglichkeit einen adäquaten Ersatzmieter zu stellen, der bereit ist, den Vertrag zu übernehmen. Für die Erfüllung des Vertrages haftet er in diesem Falle dem Vermieter gegenüber solidarisch.
An/Abreisezeiten
Die An- und Abreisezeit ist aus organisatorischen Gründen mit der im Vertrag aufgeführten Kontaktperson abzusprechen.
Personenzahl
Die im Mietvertrag angegebenen Personenzahl ist verbindlich. Eine zusätzliche Belegung darf nur im ausdrücklichen Einverständnis mit dem Vermieter erfolgen. Für den daraus resultierenden Mehrpreis haftet der Mieter vollumfänglich.
Haustiere
Das Mitbringen jeglicher Haustiere ist nicht gestattet.
Rauchverbot
Das Rauchen im ganzen Ferienhaus ist verboten. Wird im Freien vor dem Haus geraucht, ist Ruhestörung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu vermeiden.
Sorgfaltspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, das Haus und die gesamte Einrichtung sorgfältig zu behandeln. Bei allfälligen Schäden am Haus, der Einrichtung oder den Gebrauchs gegenständen, haftet der Mieter vollumfänglich für den entstandenen Schaden. Ein entsprechendes Übernahmeprotokoll wird bei Antritt des Ferienhauses aufgenommen und ist vom Mieter zu unterzeichnen.
Schlüssel
Dem Mieter werden zwei Schlüssel für die Eingangstüre überlassen. Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter einen Unkostenbeitrag von Fr. 100.– zu bezahlen
Nebenkosten
Im Mietpreis ist der Verbrauch für Strom, Wasser und Heizung sowie Geschirr- und Frottetücher inbegriffen. Separat zu bezahlen ist die benötigte Bettwäsche, Telefon, zusätzliche Kehrrichtsäcke, Kurtaxe sowie die Schlussreinigung. Die Kosten sind bei der Hausabgabe gemäss sep. Aufstellung der Hauswartin direkt bar zu bezahlen.
Hausabgabe
Das Haus ist „besenrein“ zu hinterlassen. Die Bettwäsche ist abzuziehen und zusammen mit den Geschirr- und Frotteetücher zentral für die Reinigung bereit zu legen. Bei Überdurchschnittlicher Verschmutzung des Hauses ist der für die zusätzliche Reinigung entstandene Aufwand zu bezahlen.
Hausordnung
Die Hausordnung ist integrierender Bestandteil des Vertrages
Gesetz
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Gerichtsstand ist Sent bzw. Scuol.